Rechtsanwalt Dr. Martin Wormit
Rechtsanwalt Dr. Martin Wormit

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Nach Maßgabe der Bundesrechtsanwaltsordnung können Fachanwaltsbezeichnungen für bestimmte Rechtsgebiete verliehen werden, wenn dazu besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen worden sind.

Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht umfassen die besonderen Kenntnisse die Bereiche Bauvertragsrecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts sowie die Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung (§ 14 e FAO).

Rechtsanwalt Dr. Martin Wormit hat während des Zeitraums 10/2005 – 01/2006 in Berlin einen Lehrgang zum Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ mit einer Dauer von insgesamt 120 Zeitstunden absolviert. Die besonderen praktischen Erfahrungen gem. § 5 Abs. 1 FAO wurden gegenüber dem Fachanwaltsausschuss für Bau- und Architektenrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin entsprechend nachgewiesen.

Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat Rechtsanwalt Dr. Martin Wormit am 10.10.2007 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu führen.

Die Qualifikation als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht beinhaltet eine Schwerpunkttätigkeit auf diesem Rechtsgebiet, die mit der regelmäßigen Absolvierung theoretischer Fortbildungsveranstaltungen verbunden ist.
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Anwaltskanzlei Dr. Martin Wormit - Clayallee 311 - 14169 Berlin