Rechtsanwalt Dr. Martin Wormit
Rechtsanwalt Dr. Martin Wormit

Immobilien-Vertragsrecht 

In einer Phase kontinuierlich steigender Mieten ist das Interesse am Erwerb einer eigenen Immobilie unverändert stark ausgeprägt. Hierzu zählt besonders der Eigentumserwerb im Rahmen eines Bauträgervertrages. Dabei sollte unbedingt vor Vertragsunterzeichnung eine rechtliche Prüfung erfolgen, denn der Notar beurkundet lediglich den abschließenden Vertragstext, sodass der Käufer für die Wahrung seiner rechtlichen Interessen selbst entsprechende Vorkehrungen treffen muss.

Zu den regelmäßigen Konfliktfeldern in Bauträgerverträgen gehören spätere Zusatzausgaben aufgrund einer unvollständigen Leistungsbeschreibung, die unzureichende vertragliche Absicherung der Fertigstellungsfristen und die finanzielle Sanktionierung von Bauverzögerungen. Bauträger legen im Rahmen von Vertragsverhandlungen regelmäßig zunächst eigene Musterverträge vor, sodass es für jeden Käufer notwendig ist, seine individuellen Vertragsinteressen in die Verhandlungen einzubringen. Die vor einer Vertragsbeurkundung veranlasste juristische Prüfung dient damit der Vermeidung späterer Auseinandersetzungen mit dem Bauträger um Bauverzögerungen und streitige Mehrkosten.

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