Rechtsanwalt Dr. Martin Wormit
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Unzulässige Abnahme durch vom

Bauträger bestimmten Gutachter

 

Die Regelung in einem Bauträgervertrag, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Verwalter zu beauftragenden vereidigten Sachverständigen erfolgt, ist unwirksam. Stattdessen verstößt eine solche Klausel gegen § 307 BGB, weil dem Käufer die Möglichkeit genommen wird, über die ordnungsgemäße Ausführung der Werkleistung des Bauträgers selbst zu entscheiden. Darüber hinaus fehlt dem Sachverständigen die erforderliche Neutralität, wenn er mit dem Bauträger wirtschaftlich oder rechtlich verbunden ist.

 

(OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.04.2018 - Az. 8 U 19/14, NJW-Spezial 2018, S. 526)

 

Neues Bauvertragsgesetz

 

Der Bundestag hat am 09.03.2017 ein Gesetz beschlossen, das eine umfangreiche Reform des Bauvertragsrechts vorsieht. Dieses Gesetz findet auf alle Bauverträge, Bauträgerverträge sowie Architekten- und Ingenieurverträge Anwendung, die ab dem 01.01.2018 abgeschlossen werden. Besonders im Werkvertragsrecht erfolgen umfangreiche Änderungen, die vorrangig auf eine Verbesserung des Verbraucherschutzes abzielen. So müssen Baubeschreibungen in Zukunft bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und Bauverträge einen verbindlichen Fertigstellungstermin enthalten. Außerdem wird der Bauunternehmer verpflichtet, Unterlagen über das Bauwerk zu erstellen, die der Verbraucher zum Nachweis der Einhaltung öffentlicher Vorschriften oder zur Finanzierung benötigt.

 

(NJW-Spezial 2017, S. 206)

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