Nach Maßgabe der Bundesrechtsanwaltsordnung können Fachanwaltsbezeichnungen für bestimmte Rechtsgebiete verliehen werden, wenn dazu besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen worden sind.
Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht umfassen die besonderen Kenntnisse die Bereiche Bauvertragsrecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts sowie die Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung (§ 14 e FAO).
Rechtsanwalt Dr. Martin Wormit hat während des Zeitraums 10/2005 – 01/2006 in Berlin einen Lehrgang zum Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ mit einer Dauer von insgesamt 120 Zeitstunden absolviert. Die besonderen praktischen Erfahrungen gem. § 5 Abs. 1 FAO wurden gegenüber dem Fachanwaltsausschuss für Bau- und Architektenrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin entsprechend nachgewiesen.
Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat Rechtsanwalt Dr. Martin Wormit am 10.10.2007 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu führen.
Die Qualifikation als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht beinhaltet eine Schwerpunkttätigkeit auf diesem Rechtsgebiet, die mit der regelmäßigen Absolvierung theoretischer Fortbildungsveranstaltungen verbunden ist.